Verein Schweizer Regionalprodukte VSR

Richtlinien für Regionalmarken

Waren und Dienstleistungen aus den Pärken müssen die Richtlinien der Schweizer Regionalmarken erfüllen. Die gemeinsamen Richtlinien für Regionalmarken finden Sie hier.

Rezeptur- und Wertschöpfungsprüfung (Excel-Formular mit automatischer Kalkulation).

Wichtig: Welche Teile der Richtlinie für Regionalmarken im Zusammenhang mit der Auszeichnung von Produkten und Dienstleistungen mit dem Produktelabel der Schweizer Pärke (Markeninhaber BAFU) Anwendung finden, ist im Teil A, im Anhang 1 nachzulesen. 

  • Angewendet: Teil A, B1, B2, B3, C1 sowie das Sanktionsreglement
  • NICHT angewendet: Teil B4, C2, C3, D 

Revision Richtlinie für Regionalmarken

Sommervernehmlassung Richtlinien für Regionalmarken 2026